Aus aktuellen Anlass zur Novelierung des StrRehaG
gebietet sich für viele Opfer nun ein Wiederaufnahmeantrag, um das eingestellte Rehabilitierungsverfahren wieder aufzunehmen.
Ich habe für mich versucht einen allgemeingültigen Text zusammenzufassen, den die Opfer hier kostenfrei übernehmen können, um sich daraus ihren ganz persönlichen Wiederaufnahmeantrag zusammzustellen. (ohne jede Gewähr, Garantie auf Erfolg, gilt nicht als Rechtsberatung)
Die Rechtsauffassungen und Inhalte stammen aus bereits rehabilitierten Wiederaufnahmeverfahren (Den Bereitstellern sei dafür gedankt). Die hierzu benötigten neuen Beweise sind hier als PDF-Datein zum Ausdrucken bereit gestellt. Diese müssen dem Wiederaufnahmeantrag unbedingt beigefügt werden.
Die mit roter Farbe markierten Sätze müssen von den Opfern umgeändert werden, der Rest des Textes kann 1 zu 1 übernommen werden. Den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nebst der neuen Beweismittel schickt Ihr bitte an die Rehabilitierungskammern, wo ihr Euren Erstantrag gestellt hattet. In der Regel ist das das Landgerich in dem ehemaligen Bezirk der DDR, in dem Ihr als Kinder gewohnt habt und die Jugendhilfe ansässig war, die Euch einsperren ließ.
Ich wünsche allen Opfern viel Glück dabei. Wer meine Arbeit würdigen möchte, kann sich gerne bei mir ein Buch bestellen. Auch dafür wäre ich sehr dankbar. Buch bestellen
Der Antrag zum ausdrucken: Der Wiederaufnahme-Antrag
Die Beweise zum ausdrucken:
Beschluss des OLG Naumburg vom 03. Dezember 2015 –2 Ws (Reh) 45/15
Beschlüsse des LG Frankfurt Oder 41 BRH 38/18 und 41 BRH 28/16
Beschluss des LG Chemnitz vom 14.02.2020 – BSRH 60/13 -
Schulgesetz § 10 / 1. Durchführungsbestimmung zum Bildungsgesetz – Schulpflichtbestimmung / Sozialistisches Bildungsrecht Volksbildung, Allgemeinbildende polytechnische Oberschulen, Textausgabe, Ministerium für Volksbildung Staatsverlag der DDR, Berlin 1982)