Zwischenbilanz vom 15.07.2015

Fazit „Genozid- nahes Völkerrechtsverbrechen!“

Nach siebenjähriger Recherche komme ich zu dem Schluss, dass ein Genozid- nahes Völkerrechtsverbrechen vorliegt. In Deutschland gibt es 400.000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, die unter staatlicher Obhut und Aufsichtspflichtverletzung mit physischer und psychischer Gewalt zur Zwangsarbeit getrieben wurden. Da die Bildung den Minderjährigen während der Ausübung der Zwangsarbeit vorenthalten wurde, leiden diese 400.000 Opfer heute unter Unterdrückung ihres Menschenrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie gesellschaftlich in bildungstechnischer, beruflicher, finanzieller, familiärer und politischer Hinsicht benachteiligt sind und ihnen das Nutzen von Lebenschancen unmöglich macht.

Nach Art. 39 der UN- Kinderrechtskonvention steht solchen Opfern die Wiedergenesung der Würde zu. Hierfür bräuchten die Opfer finanzielle Entschädigung für das ertragene Leid und finanziellen Ausgleich der Folgeschäden. Die Höhe des Ausgleichs hat in dem Maße zu erfolgen, dass eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sich weder finanziell vom Deutschen Arbeitnehmer noch anderer Indikatoren zur Gesellschaft unterscheidet.

Hierfür bräuchte Deutschland ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, dass den Normen der Kinderrechtskonvention gerecht wird, für alle Opfer von Menschenrechtsverbrechen gilt und alle Menschenrechtsverbrechensformen abdeckt. Dies verweigert die Regierung und der Bundestag den Opfern. Frau Marlene Rupprecht, SPD Bundestagsmitglied, enthielt wider besseren Wissens den Opfern und dem Bundestag die Wirkung der Normen aus der Kinderrechtskonvention vor. Frau Antje Vollmer, Bündnis 90 - Die Grünen Bundestagsmitglied, belog die Opfer bezüglich der Nutzungsrechte für das Wort „Zwangsarbeit“ was die Rechtsansicht völlig verklärte. Zudem wurde insgeheim das Individualbeschwerderecht dieser Opfer in einem 3. Fakultativprotokoll, welches als Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention beschlossen wurde, in einer Stichtagsreglung beschnitten, so dass Beschwerde über Rechtsmängel in Deutschland den Opfern nicht möglich ist.

Doch das Verbrechen ruht nicht, weil sich noch immer daraus bereichert wird. Es sind derweil 9 Milliarden Euro und wenn dieses Jahr zuende geht, erhöht es sich um 450 Millionen Euro auf ca. 9,5 Milliarden Euro. Jedes Jahr also um 5% mehr, weil die Deutsche Bundesbank im Auftrag der Deutschen Bundesregierung das unrechte Staatsvermögen für Zinsgeschäfte mit anderen Nationen frei gegeben hat, sich der deutsche Staat somit zum Hehler macht, Gewinne aus zu unrecht erworbenen Mitteln zu machen. Dies ist Völkerrechtsverbrechen! Und da es mindestens 200.000 Opfer in einen unnatürlich frühen Tod treibt, ein Genozid- nahes Verbrechen. Zuständig für Kinderrechte: Ministerin Schwesig / zuständig für Völkerrecht: Außenminister Steinmeier / zuständig für Zwangsarbeitsentschädigung: Wirtschaftsminister Gebriel.



Artikel 39 der UN- Kinderrechtskonvention ist der Schlüssel zur Entschädigung minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen!

Warum?

In dem Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes heißt es unter I. Allgemeine Maßnahmen zur Durchsetzung im Unterpunkt A. Zur Umsetzung der Kinderrechte (Art. 4 und 41) in den Allgemeine Informationen im Absatz 33.
"Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung eingegangen, die in der Konvention anerkannten Rechte durch „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen“ innerstaatlich zu verwirklichen."

Zu den Konventionen der Rechte der Kinder zählt auch
Artikel 39 deren Wortlaut so in das Deutsche übersetzt ist.

Artikel 39 [Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder]
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung und Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder anderer bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.

Wieso muss Deutschland das umsetzen?

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Nach Artikel 25 des Grundgesetzes gilt Völkerrecht vor Bundesgesetz. Behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, die das Völkerrecht verletzen, gelten als Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, welches das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit schützt. (BVerfG Vorprüfungsausschuss, NJW 1986, S. 1425ff. (1426) - Pakelli = ZaöRV 46 (1986), S. 289 m. Anm. v. J. A. Frowein)(Zitiert aus dem Völkerrecht von Prof. Dr. Matthias Herdegen S. 164 Abs. 3 )